Forderung nach schärferen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Zuckerreduktion

Endlich ein Werbeverbot und eine Zuckersteuer – das fordern AOK-Bundesverband, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die Deutsche Diabetes Gesellschaft als Maßnahmen, um den hohen Zuckerkonsum in Deutschland zu reduzieren.

Die bislang auf Freiwilligkeit setzenden gesetzlichen Maßnahmen bringen nur eine Reduktion „im homöopathischen Bereich“ und reichen nicht aus, betonen AOK, BVJK und DDG.

Nachdem die Zwischenergebnisse der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, fordern AOK, BVKJ und DDG gemeinsam wirkungsvollere Maßnahmen von der Bundesregierung. Dabei herrscht vor allem Konsens darüber, dass der vom Ernährungsministerium bisher favorisierte Kurs freiwilliger Vereinbarungen mit Industrie und Handel nicht mehr ausreiche. „Wenn wir die gesundheitlich bedenklich hohen Zuckerzusätze senken wollen, kommen wir mit Appellen nicht mehr weiter“, betonte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes anlässlich des online durchgeführten 3. Deutschen Zuckerreduktionsgipfels Ende Oktober in Berlin. „Seit langem fordern wir ein Werbeverbot für ungesunde Kinderlebensmittel“, so Litsch. Jetzt seien weitere verbindliche Instrumente notwendig und „eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke würde das leisten“.

Täglich bis zu einem halben Liter gezuckerte Erfrischungsgetränke

Aufgrund des hohen Konsums schlägt auch der BVKJ Alarm. „Kinder und Jugendliche trinken im Durchschnitt bis zu einem halben Liter zuckergesüßte Erfrischungsgetränke pro Tag. Im Europavergleich liegt Deutschland damit auf dem dritten Platz. Das ist erschreckend, vor allem, wenn man die gesundheitlichen Folgen sieht, mit denen wir Pädiater tagtäglich in unseren Praxen konfrontiert sind“, sagte Dr. Sigrid Peter, Vizepräsidentin des BVKJ. Sie spricht sich ebenfalls für eine Herstellerabgabe aus und hat dabei konkrete Vorstellungen über die Verwendung der Mittel. „Die durch eine Steuer generierten Einnahmen könnten zweckgebunden beispielsweise in den Schulsport oder in eine gesunde Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen investiert werden“, so Peter. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liege beim Bund.

Befürchtungen mehr als bestätigt

Mit der nationalen Reduktionsstrategie will die Bundesregierung über freiwillige Vereinbarungen der Lebensmittelindustrie eine allmähliche Senkung des Gehaltes an Zucker, Fetten und Salz in vielen Fertiggerichten bis 2025 erreichen. DDG-Präsidentin Prof. Dr. med. Monika Kellerer zeigte sich von den bisher ungenügenden Ergebnissen wenig überrascht: „Es wird deutlich, dass die freiwilligen Verpflichtungen der Lebensmittelindustrie leider unzureichend sind, um eine messbare und zielführende Zuckerreduktion zu erreichen. Diese Befürchtung haben wir bereits vor zwei Jahren geäußert, leider wurden unsere Kritikpunkte seinerzeit nicht ernst genommen. Nun haben sie sich mehr als bestätigt.“

Beispiel Großbritannien: Herstellerabgabe

In der Diskussion um mögliche Steuermodelle verwies die DDG-Präsidentin auf Positivbeispiele anderer Länder: „Großbritannien hat eindrucksvoll bewiesen, welche Erfolge man gerade bei Softdrinks mit steuerlichen Anreizen erreichen kann. Im Vereinigten Königreich wurde 2018 eine Taxe auf Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter erhoben. Positiver Effekt: In den letzten 2 Jahren passten viele Hersteller die Rezepturen an, sodass der durchschnittliche Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken auf der Insel um etwa 34 % auf 2,9 Gramm pro 100 Milliliter zurückging. Zum Vergleich: Im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie in Deutschland wurde der Zuckergehalt bei regulären Limonaden durchschnittlich nur um 0,16 Gramm von 9,08 Gramm Zucker pro 100 Milliliter auf lediglich 8,92 Gramm gesenkt. Das sind nicht einmal 2 %. Ähnlich sieht es bei Cola- und Colamix-Getränken aus. AOK-Vorstand Litsch kritisierte: „Wir sprechen hier in der Breite über Reduktionen im homöopathischen Bereich. Erforderlich ist eine Senkung um mehrere Gramm, nicht Milligramm.“ In Großbritannien ist das mit der verpflichtenden Herstellerabgabe auf zu hohe Zuckerzusätze gelungen.

Für ein gesetzlich verankertes Werbeverbot

AOK, BVKJ und DDG sprechen sich weiterhin für ein gesetzlich verankertes Werbeverbot für überzuckerte und hochkalorische Kinderlebensmittel aus. Litsch: „Es ist höchste Zeit, dass Eltern und Kinder nicht mehr auf die Werbelockrufe der Industrie für ungesunde Lebensmittel hereinfallen.“