Baby Zahnbürste

Zahnärztliche Vorsorge auch für die Kleinsten

Ab 01. Juli 2019 haben Eltern mit Kindern zwischen dem sechsten und dem vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Fluoridlacke zur Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene-Hinweise für die Eltern gehören dazu. Dank einer am 17. Januar d. J. gefallenen Entscheidung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden die neuen Positionen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Zuvor war der Zahnarztbesuch gesetzlich versicherter Eltern mit ihren Kindern erst ab dem 30. Lebensmonat vorgesehen.


Bereits im Jahr 2014 hatte die Zahnärzteschaft ein wissenschaftliches Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies mit dem Ziel vorgelegt, Versorgungslücken bei der Vermeidung und Behandlung der so genannten Nuckelflaschenkaries zu schließen. Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßten deshalb die Entscheidung des G-BA, mit der dieser das Konzept der Zahnärzteschaft zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern weitgehend umgesetzt hat.


„Wir sind froh, dass diese Präventionslücke endlich geschlossen wird“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, BZÄK-Vizepräsident. „Deutschlandweit sind etwa 15 % der unter dreijährigen Kinder von Karies betroffen, besonders Kinder aus Familien in sozial schwierigen Lebenslagen leiden zu oft unter frühkindlicher Karies, auch Nuckelflaschenkaries genannt. Wir Zahnärzte haben schon vor Jahren ein wissenschaftliches Konzept vorgelegt, wie man dies effektiv angehen könnte. Ein wesentlicher Baustein waren die Frühuntersuchungen vom ersten Zahn an. Ab Sommer dürfen endlich Eltern mit ihren Kleinkindern die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.“
Die neuen Früherkennungsuntersuchungen
Die neuen Leistungen beinhalten nicht nur die Untersuchung der Kinder, sondern auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung zweimal je Kalenderhalbjahr. Eingeschlossen sind zudem aufklärende und beratende Gespräche mit den Eltern, beispielsweise zu Ursachen von Erkrankungen im Mund und zur richtigen Mundhygiene. Damit wird dem Entstehen der sogenannten Nuckelflaschenkaries wirksam vorgebeugt und bereits entstandener Initialkaries effektiv entgegengewirkt.


Frühkindliche Karies
Frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) gilt als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter. Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Annähernd die Hälfte der kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, entstehen in den ersten drei Lebensjahren.
Das wissenschaftliche Konzept der Zahnärzteschaft mit dem Titel „Frühkindliche Karies vermeiden“ trägt dazu bei, ein gutes Gesundheitsverhalten und die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit dieser besonders vulnerablen Patientengruppe zu etablieren sowie Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und entsprechende Folgeerkrankungen zu vermeiden.


Das „Gelbe Heft“
Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde bereits letztes Jahr im Sinne zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen umgestaltet, unter anderem sind im „Gelben Heft“ nun Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Lebensmonat enthalten. Die jetzt beschlossene Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Mundgesundheit von Kleinkindern.


Quellen: BZÄK/KZBV

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