Existenzgründung: am liebsten in die Einzelpraxis!

Die Übernahme von Einzelpraxen ist die häufigste Form zahnärztlicher Existenzgründung. Dies ist ein zentrales Ergebnis des InvestMonitors Zahnarztpraxis des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ).

Eine zweite wesentliche Erkenntnis aus der IDZ-Untersuchung ist, dass die Entscheidung für die Niederlassung oftmals erst später im beruflichen Werdegang getroffen wird. Viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten nach ihrer Assistenzzeit zunächst eine Zeit lang als Angestellte. Dennoch strebt die Mehrheit weiterhin mittelfristig eine Niederlassung in eigener Praxis an.

Wie der im Dezember 2019 veröffentlichte IDZ InvestMonitor aufzeigt, entschieden sich im Jahr 2018 66 % der Zahnärztinnen und Zahnärzte für diesen Weg in die Selbstständigkeit.

Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich dabei auf insgesamt 394.000 Euro und lag damit etwa 7 % über dem Niveau von 2017. Zum Vergleich: Bei der Neugründung einer Einzelpraxis betrug das Finanzierungsvolumen 598.000 Euro – eine Steigerung von 19 % gegenüber dem Vorjahreswert!

Der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sank dem InvestMonitor zufolge um vier Prozentpunkte auf 23 %. Ihr Anteil betrug in großstädtischen Lagen lediglich 18 %. 23 % aller zahnärztlichen Existenzgründer*innen wählten im Jahr 2018 diese Praxisform. Besonders junge Zahnärztinnen und Zahnärzte entscheiden sich für diesen Schritt in das selbstständige Berufsleben: Bei Zahnärztinnen und Zahnärzten bis 30 Jahren lag der Anteil der BAGs mit 32 % noch einmal deutlich höher.

Zahnärztliche Existenzgründer*innen über 40 Jahre hingegen sowie Zahnärztinnen präferierten seltener die Niederlassung in einer BAG. Die BAG-Neugründung schlug mit 411.000 Euro je Inhaber*in zu Buche, während die Übernahme im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 362.000 Euro je Inhaber*in erforderte.