Prävention bei Menschen mit Fluchterfahrung
Zusammenfassung
Geflüchtete befinden sich in einer verletzlichen Situation und Grundbedürfnisse werden häufig nicht ausreichend gedeckt. Die Probleme bei der Mundgesundheit sind Teil eines Gesamtkomplexes bei dieser Gruppe von Patienten*innen. Geflüchtete werden primär nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) §4 nur mit akuter Schmerzbehandlung versorgt. Aus ethischer und gesundheitsökonomischer Perspektive sollte die akute zahnmedizinische Versorgung von Geflüchteten und Asylbewerbern nicht ausschließlich kurativ ausgerichtet sein, insbesondere da es sich bei Karies und Parodontopathien im Wesentlichen um vermeidbare Erkrankungen handelt und präventive Maßnahmen mittelfristig deutlich günstiger sind als kurative Therapien. Hierfür ist eine Überarbeitung des AsylbLG unabdingbar. Das Schließen der Präventionslücke für Geflüchtete ist aufgrund sozialer und sprachlicher Probleme keine leichte Aufgabe. Aufgrund der deutlich erkennbaren Präventionslücken und höheren Kariesraten, insbesondere bei Kindern und im Milchgebiss, wäre es sinnvoll, die vorhandenen Strukturen der Gruppen- und Individualprophylaxe gezielt auf die Geflüchteten und Asylbewerber auszuweiten, z. B. durch aufsuchende Betreuung von Geflüchteten oder die Freigabe der gesetzlichen Präventionsleistungen (FU/IP) im Rahmen von §4 AsylbLG. Die Individual- und Gruppenprophylaxe sowie die Schulpflicht für Kinder bieten einen hervorragenden strukturellen Rahmen, um Kinder mit Migrationsgeschichte und ihre Familien qualitativ hochwertig und mit einer großen Effektivität zu versorgen. Auch zusätzliche Informationen über zahnmedizinische Prävention z. B. in den Gemeinschaftsunterkünften oder als thematische Lehreinheit in den Integrationskursen wären aufgrund der hohen Anzahl unversorgter kariöser Defekte sinnvoll.
Keywords: Prävention, Epidemiologie, Mundgesundheit, Menschen mit Migrationsgeschichte, Gruppenprophylaxe

