Die korrekte Abrechnung von Inoffice- Bleaching auf Wunsch des Patienten
Grundsätzlich sind Maßnahmen, welche nicht in der GOZ enthalten sind, nach GOZ Paragraf 6 Abs.1 analog zu berechnen. Demnach ist eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung auszuwählen und auf der Rechnung entsprechend zu kennzeichnen.

