Deutschlands Zahnärzte und deren Wissensstand zu Kindeswohlgefährdung
Sebastian Fox
Es ist Zahnärzten in Deutschland kaum möglich, ihre Rolle im Bereich des Kinderschutzes vollumfänglich erfüllen zu können. Dabei spielt vor allem die unzureichende universitäre und postuniversitäre Aus- und Weiterbildung eine Rolle. Die in 2019 veröffentliche AWMF S3+ Kinderschutzleitlinie beschreibt erstmals die Rolle des zahnmedizinischen Personals sowie professionsübergreifende Schnittstelle.
Zusammenfassung
Zahnärzte sind in einer besonderen Position, um Kinder mit Traumata infolge häuslicher Gewalt zu identifizieren, da sich der Großteil aller physischen Verletzungen im Kopf- und Halsbereich befindet. In einer deskriptiven Studie konnten wir nachweisen, dass unter Zahnärzten mögliche Meldewege in Deutschland kaum bekannt sind und große Unsicherheiten bei der Diagnose einer möglichen Kindeswohlgefährdung herrschen. Weiterführende postuniversitäre Ausbildung ist im Ergebnis der Umfrage ein großer Wunsch von Zahnärzten.
Einleitung
Kindeswohlgefährdung kann viele unterschiedliche Ausprägungen haben. Allen Definitionen gemein ist, dass die Gefährdung vor allem die körperliche, seelische oder geistige Entwicklung der Betroffenen erheblich beeinträchtigt. Zahnärzten kommt in dieser Konstellation eine besondere Position im Gesundheitssystem zu. Bei 50% – 80% aller dokumentierten Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung finden sich orofaziale Traumata.
Die Statistik bei Kindeswohlgefährdung
Bei der Gefährdungseinschätzung unterscheiden Jugendämter zwischen akuter und latenter Kindeswohlgefährdung. Im Jahr 2023 wurde ein negativer Rekord in Deutschland aufgestellt: 63.693 Meldungen zu einer Kindeswohlgefährdung (34.286 akut, 29.407 latent).
Material und Methode
Der Fragebogen basierte auf dem in der Studie von Cairns et al. erstellten und wurde an demografische Gegebenheiten und die Terminologie in Deutschland angepasst. Die Umfrage bestand aus 27 Fragen in den Kategorien demografische Daten, Ausbildung, Verdächtigungen/Diagnosen, Meldewege und Wissen über Kinderschutzrichtlinie. Ein positives Votum der Ethikkommission Jena lag vor. Der Fragebogen wurde über Zahnärztekammern und den Freien Verband Deutscher Zahnärzte verteilt; 315 Teilnehmer füllten ihn aus, 251 vollständig.
Ergebnisse
Es konnte ein guter Querschnitt durch die zahnärztliche Population in Deutschland dargestellt werden. Von den antwortenden Zahnärzten waren 4,4% Mitglied einer Kinderschutzgesellschaft.
Ein geringer Anteil hatte eine Aus- bzw. Fortbildung zur Kindeswohlgefährdung während des Studiums (19,1%) oder postuniversitär (18,7%). Bei 59,3% betrug die Dauer der Fortbildung zum Thema gerade mal eine Stunde. Leitlinien oder Fachinformationen waren nur 15,1% bekannt. 91,2% wünschten weitere Aus- und Fortbildung im Bereich des Kinderschutzes, 94,8% eine Anleitung zu Meldewegen und Abläufen. 90,8% befürworteten, dass Meldewege und Diagnostik Teil des Studiums sein sollten.

